ERBSCHAFTSTEUER sparen durch eine TAKTISCHE AUSSCHLAGUNG

2. November 2021

Ausschlagung

Im Erbfall erhält der Erbe mit seinem Erbanteil alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers. Wer dies nicht möchte, kann die Erbschaft binnen einer Frist von 6 Wochen ab Bekanntwerden der Erbschaft ausschlagen. Hierbei verzichtet der Erbe in vollem Umfang auf seine Erbschaft.

Überschuldeter Nachlass

Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn es droht, dass der Nachlass überschuldet ist. Man würde dann im Erbfall mehr Schulden als Vermögen erben. Wer hier für die Schulden des Verstorbenen nicht einstehen möchte, kann das Erbe ausschlagen.

Besondere Anhäufung von Vermögen mit Erbschaftsteuerfolgen

Durch eine Erbschaft können größere Vermögenswerte übertragen werden, die an sich zu einer hohen Erbschaftsteuer führen und zu dem in einem weiteren Erbfall, wenn der Erbe verstirbt, nochmals besteuert werden.

Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:

Heinz-Willi, 92 Jahre alt, verstirbt und hinterlässt 4 Immobilien im Wert von insgesamt 1.600.000,- € und Bankguthaben von 400.000,- €. Ein Testament existiert nicht. Zur Alleinerbin wird seine einzige Tochter Ruth, 73 Jahre. Ruth hat drei Kinder.

Wenn Ruth die Erbschaft annimmt, dann fallen Erbschaftsteuern von ca. 304.000,- € an:

  • Nachlass von Heinz-Willi             2.000.000€
  • abzüglich Freibetrag                       400.000€
  • steuerpflichtiges Vermögen       1.600.000€
  • Erbschaftsteuer                               304.000€

Das Bankguthaben könnte nach allen Nachlass- und Erbfallkosten gerade noch für die Erbschaftsteuerzahlung ausreichen. Ansonsten muss Ruth zunächst eine Immobilie verkaufen.

Wenn Ruth stirbt, geht ihr Vermögen auf ihre Erben über. Im gesetzlichen Erbfall wären dies ihre drei Kinder. Unterstellen wir, dass Ruth eigenes Vermögen von 250.000,- € hat, dann würde folgende Erbschaftsteuer anfallen:

  • aus dem Nachlass von Heinz-Willi         2.000.000,- €
  • abzüglich bezahlte Erbschaftsteuer      – 304.000,- €
  • aus eigenem Vermögen                             250.000,- €
  • Nachlass von Ruth                                   1.946.000,- €
  • abzüglich 3 Freibeträge                           1.200.000,- €
  • steuerpflichtiges Vermögen                       746.000,- €
  • Erbschaftsteuer                                              82.060,- €

Summe Erbschaftsteuer über beide Erbfälle:                                   386.060,- €!

Wie man sieht, wird die Erbschaft von Heinz-Willi im zweiten Erbgang nochmals besteuert. Wenn Ruth die Erbschaft ausschlagen und damit ihre Kinder das Vermögen direkt erben würden, sinkt die Erbschaftsteuer in diesem Beispiel auf  210.000,- €.

In diesem Beispiel können durch eine „taktische Ausschlagung“ Erbschafsteuern im Umfang von 176.060,- € gespart werden. Dieses positive Ergebnis wird erreicht, weil

  • Freibeträge für mehrere Enkelkinder ausgenutzt werden,
  • der Steuersatz durch eine Verteilung auf mehrere Enkelkinder sinkt,
  • eine doppelte Besteuerung desselben Vermögens (durch den Tod von Ruth) vermieden wird.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

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