Themen aus der Praxis

In meinem Blog informiere ich Sie zu allen Themen rund um die Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung. Gerne können Sie mir eine Email senden, sodass ich Sie in meinen Email-Blog-Verteiler aufnehme und Sie keine Nachricht verpassen. Ebenso stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung: h.werner@testament-nachfolge.de

MEINE BLOG-POSTS

Hohe Grundstückspreise sind schön – auch für das Finanzamt

16. August 2022

– nur dann steuerfrei, wenn unmittelbar eine Selbstnutzung durch den Erben erfolgt – HEIKE WERNER, testament-nachfolge.de:
Die Finanzverwaltung sieht nur ganz wenige zwingende Hindernisgründe, die eine Steuerbefreiung nicht versagen: z.B. zeitweise Unbewohnbarkeit oder Zerstörung aufgrund höherer Gewalt.
[…klicken zum Weiterlesen…]

Schlagwörter: , , , ,

Luxusreisen – KONSUM ist nicht steuerpflichtig

1. Dezember 2021

Das Finanzgericht Hamburg hatte über eine Luxusweltreise zu entscheiden. Ein Steuerpflichtiger hatte seine Freundin auf eine mehrmonatige Schiffsreise mitgenommen. Die gemeinsame Kabine kostete rund 500.000,- €. Zusätzlich übernahm der Steuerpflichtige weitere Kosten für die Freundin in diesem Zusammenhang: Transferflüge, Ausflüge, Konsum an Bord. […klicken zum Weiterlesen…]

Schlagwörter: , , , ,

ERBSCHAFTSTEUER sparen durch eine TAKTISCHE AUSSCHLAGUNG

2. November 2021

Im Erbfall erhält der Erbe mit seinem Erbanteil alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers. Wer dies nicht möchte, kann die Erbschaft binnen einer Frist von 6 Wochen ab Bekanntwerden der Erbschaft ausschlagen. Hierbei verzichtet der Erbe in vollem Umfang auf seine Erbschaft. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn es droht, dass der Nachlass überschuldet ist. Man würde dann im Erbfall mehr Schulden als Vermögen erben. Wer hier für die Schulden des Verstorbenen nicht einstehen möchte, kann das Erbe ausschlagen. […klicken zum Weiterlesen…]

Schlagwörter: ,

Regeln Sie Ihren DIGITALEN NACHLASS

1. Oktober 2021

Im Erbrecht spricht man auch von der Fußstapfentheorie. Danach tritt der Erbe mit allen Rechten und Pflichten in die Fußstapfen (die Rechtsposition) des Erblassers. Vor diesem Hintergrund hatte der BGH im Jahr 2020 erneut die Rechte der Erben gegenüber Social Media Anbietern wie z.B. Facebook gestärkt, denn der Erbe ist rechtlich keine „andere Person“, sodass das Fernmeldegeheimnis keinen Vorrang vor dem Erbrecht hat. Die Erben haben damit das Recht auf einen direkten Zugang zu Social-Media-Konten und können alle Chats, Nachrichten, Beiträge und Fotos einsehen. […klicken zum Weiterlesen…]

Schlagwörter: ,