Was passiert, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt?
Bei der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Linie die Kinder und der Ehegatte. Sind keine Kinder da, erben die Eltern bzw. die Geschwister.
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Vorsicht: In Erbengemeinschaften müssen alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden. Dies ist bei unterschiedlichen Interessen und Emotionen in der Familie nicht immer einfach. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie über Ihr Testament einzelne Personen zu Erben bestimmen und anderen Personen ein Vermächtnis zukommen lassen. So bleiben die Erben handlungsfähig und jeder bekommt, was Sie wünschen.