TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Wer setzt meinen letzten Willen zuverlässig um?
Viele meiner Klienten möchten sicherstellen, dass nach ihrem Tod Ihr Wunsch umgesetzt wird. Mit einer Testamentsvollstreckung ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Wenn Sie dies für Ihren Erbfall wünschen, müssen Sie dies in Ihrem Testament anordnen. Als Testamentsvollstreckerin handele ich nur nach Ihren testamentarischen Vorgaben und bin als neutrale Person frei von den Eigeninteressen der Erben.
Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Erben, denn ich wickle Ihre Verbindlichkeiten ab, erfülle alle behördlichen Pflichten (wie Erbschaft- und Einkommensteuererklärungen) und löse ggf. Ihren Haushalt auf. Ihre Erben erhalten ein detailliertes Nachlassverzeichnis, das transparent alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auflistet. Soweit Sie es wünschen, verwalte ich Ihren Nachlass oder verkaufe Vermögenswerte wie z. B. Immobilien.
Neben dem umfassenden Service sehen meine Klienten weitere Vorteile in einer professionellen Testamentsvollstreckung: Die Vollstreckung durch einen neutralen Dritten vermeidet Unstimmigkeiten oder Streit unter den Erben. Während der Testamentsvollstreckung sind minderjährige oder überschuldete Erben sowie Erben mit Behinderung geschützt, denn niemand anders kann in dieser Zeit auf das Vermögen zugreifen.
Für wen ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Klassischerweise ist eine Testamentsvollstreckung dann erforderlich, wenn keine Erben vorhanden sind oder die Erben weit verstreut wohnen.
Eine professionelle Testamentsvollstreckung ist sinnvoll bei komplexen Vermögens- oder Familienstrukturen: Manche meiner Klienten befürchten, dass sich ihre Erben nicht ohne Hilfe über die Wertfindung und Verteilung des Nachlasses einigen. Andere haben Unternehmensvermögen, das fortgeführt werden soll, sowie Immobilien oder Auslandsvermögen, das in besonderer Weise verwaltet werden muss.
Sinnvoll ist eine Testamentsvollstreckung auch dann, wenn Sie besonders schutzbedürftige Erben haben. Dazu zählen Minderjährige, deren Vermögenssorge sichergestellt werden soll. Bei Erben in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen möchten meine Klienten vermeiden, dass Gläubiger auf das Erbe zugreifen. Erben mit Behinderung sollen die Vorteile des Erbes genießen, statt dass Sozialhilfeträger damit ihre Kosten decken.
Kann ich als Erbe auch eine Testamentsvollstreckung veranlassen?
Eine Testamentsvollstreckung ist nur auf testamentarische Anordnung des Erblassers möglich. Als Erbe können Sie jedoch eine Nachlassabwicklung mit mir vereinbaren. Diese erfolgt im Auftrag der Erben. Eine Nachlassabwicklung ist sinnvoll besonders bei weit verstreuten Erben oder komplexen Vermögensverhältnissen.
In Ihrem Auftrag veranlasse ich die Haushaltsauflösung und sichere die Vermögenswerte. Gemäß Ihren Wünschen verteile, verkaufe oder verwalte ich die Vermögenswerte. Mein Nachlassverzeichnis verschafft Ihnen Klarheit über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie erhalten hierdurch strukturierte Entscheidungshilfen, sodass der Nachlass schnell abgewickelt werden kann. Zur Beschleunigung besteht auch die Möglichkeit, den Nachlass in mehreren Schritten zu verteilen. Mein Service im Rahmen der Nachlassabwicklung umfasst außerdem sämtliche behördliche Pflichten gegenüber dem Finanzamt, Amtsgericht und sonstigen Behörden.
Warum lohnt sich eine professionelle Testamentsvollstreckung, Frau Werner?
Sie möchten, dass Ihre Vertragsverhältnisse rechtssicher abgewickelt werden und Ihr letzter Wille zügig umgesetzt wird.
Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Steuerberaterin besitze ich die dafür notwendigen Fach- und Verfahrenskenntnisse gegenüber Behörden und Dienstleistern. Als neutrale Person stehe ich Ihrem Erbfall sowohl finanziell als auch emotional unabhängig gegenüber und bin damit frei von Eigeninteressen. Damit helfe und entlaste ich Ihre Erben.
Ich sorge für eine effiziente und schnelle Nachlassabwicklung.