Hohe Grundstückspreise sind schön – auch für das Finanzamt
16. August 2022
– nur dann steuerfrei, wenn unmittelbar eine Selbstnutzung durch den Erben erfolgt – HEIKE WERNER, testament-nachfolge.de:
Die Finanzverwaltung sieht nur ganz wenige zwingende Hindernisgründe, die eine Steuerbefreiung nicht versagen: z.B. zeitweise Unbewohnbarkeit oder Zerstörung aufgrund höherer Gewalt.
[…klicken zum Weiterlesen…]
Schlagwörter: Familienheim, Höhere Gewalt, Selbstnutzung, Steuerbefreiung, Unzumutbarkeit der Selbstnutzung