ERBSCHAFTSTEUER sparen durch eine TAKTISCHE AUSSCHLAGUNG
2. November 2021
Im Erbfall erhält der Erbe mit seinem Erbanteil alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers. Wer dies nicht möchte, kann die Erbschaft binnen einer Frist von 6 Wochen ab Bekanntwerden der Erbschaft ausschlagen. Hierbei verzichtet der Erbe in vollem Umfang auf seine Erbschaft. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn es droht, dass der Nachlass überschuldet ist. Man würde dann im Erbfall mehr Schulden als Vermögen erben. Wer hier für die Schulden des Verstorbenen nicht einstehen möchte, kann das Erbe ausschlagen. […klicken zum Weiterlesen…]
Schlagwörter: erbschaftsteuer, nachlass