Luxusreisen – KONSUM ist nicht steuerpflichtig
1. Dezember 2021
Das Finanzgericht Hamburg hatte über eine Luxusweltreise zu entscheiden. Ein Steuerpflichtiger hatte seine Freundin auf eine mehrmonatige Schiffsreise mitgenommen. Die gemeinsame Kabine kostete rund 500.000,- €. Zusätzlich übernahm der Steuerpflichtige weitere Kosten für die Freundin in diesem Zusammenhang: Transferflüge, Ausflüge, Konsum an Bord. […klicken zum Weiterlesen…]
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