TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Wer setzt meinen letzten Willen zuverlässig um?

Viele meiner Klienten möchten sicherstellen, dass nach ihrem Tod Ihr Wunsch umgesetzt wird. Mit einer Testamentsvollstreckung ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Wenn Sie dies für Ihren Erbfall wünschen, müssen Sie dies in Ihrem Testament anordnen. […]

VERMÖGENSNACHFOLGE

Wie regle ich alles für den Erbfall?

Für viele meiner Klienten ist es eine große Erleichterung, ihren Nachlass geregelt zu wissen. Eine gut strukturierte Nachlassplanung befreit Sie von mancher Sorge. Ich unterstütze Sie dabei, eine vollständige Übersicht über Ihr Vermögen zu erstellen und zu bewerten. Auf dieser Grundlage können wir Ihre Wünsche zur Vermögensnachfolge umsetzen. …[…]

Heike Werner Testamentsvollstreckung - Heike Werner Portrait

Familienfrieden erhalten und Vermögen sichern

Wenn Sie auf Ihr Lebenswerk zurückblicken, wird Ihnen wichtig sein, dass dieses auch nach Ihrem Tod erhalten bleibt und es in der Familie keinen Streit oder Unstimmigkeiten gibt.

Nach Jahren noch den Überblick über alle Immobilien, Wertpapiere oder auch Sachwerte zu haben fällt nicht immer leicht. Dazu kommt, dass Familien sich verändern und deshalb Regelungen gezielt erforderlich sind.

Die gesetzliche Erbfolge mit ihren Pflichtteilsrechten entspricht nicht immer den Wünschen meiner Klienten. Um diese Wünsche umsetzen zu können, ordne und bewerte ich gemeinsam mit Ihnen Ihr Vermögen. Dadurch erhalten Sie Transparenz in Bezug auf Eigentumsverhältnisse, Vermögensstrukturen und Steuerrisiken. Oft bedeutet es eine große Erleichterung für meine Klienten, Übersicht über ihren Nachlass zu gewinnen, denn auf dieser Grundlage können sie Entscheidungen treffen.

Die Vermögensnachfolge zu regeln, bedeutet große Verantwortung. Deshalb widme ich mich dieser Aufgabe mit Sensibilität und Sorgfalt.

Sie können von mir eine klare und verständliche Kommunikation erwarten. Bei Fragen erreichen Sie mich schnell und zuverlässig. Dank meiner langjährigen Erfahrung in der Vermögensnachfolge, Testamentsvollstreckung und Steuerberatung erhalten Sie eine Strategie, die Ihre Wünsche bestmöglich umsetzt.

Heike Werner Testamentsvollstreckung - Portrait Heike Werner

MEINE QUALIFIKATIONEN:

  • Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau
  • Fachberaterin für
    Unternehmensnachfolge DStV e.V.
  • Zertifizierte
    Testamentsvollstreckerin AGT e.V.

KOOPERATIONEN / MITGLIEDSCHAFTEN:

  • HNJP Steuerberater – Partnerschaft mbB
    Buschen · Hahlen · Joostberends · Sillekens · Werner
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögennachfolge e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachberater für Unternehmensnachfolge e.V.

„Sie benötigen den Willen und den Mut, die Dinge anzugehen. Ich habe die Kompetenz, Ihren Willen umzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam anfangen.“

Ihre Heike Werner

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Hohe Grundstückspreise sind schön – auch für das Finanzamt

16. August 2022

– nur dann steuerfrei, wenn unmittelbar eine Selbstnutzung durch den Erben erfolgt – HEIKE WERNER, testament-nachfolge.de:
Die Finanzverwaltung sieht nur ganz wenige zwingende Hindernisgründe, die eine Steuerbefreiung nicht versagen: z.B. zeitweise Unbewohnbarkeit oder Zerstörung aufgrund höherer Gewalt.
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Luxusreisen – KONSUM ist nicht steuerpflichtig

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Das Finanzgericht Hamburg hatte über eine Luxusweltreise zu entscheiden. Ein Steuerpflichtiger hatte seine Freundin auf eine mehrmonatige Schiffsreise mitgenommen. Die gemeinsame Kabine kostete rund 500.000,- €. Zusätzlich übernahm der Steuerpflichtige weitere Kosten für die Freundin in diesem Zusammenhang: Transferflüge, Ausflüge, Konsum an Bord. […klicken zum Weiterlesen…]

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ERBSCHAFTSTEUER sparen durch eine TAKTISCHE AUSSCHLAGUNG

2. November 2021

Im Erbfall erhält der Erbe mit seinem Erbanteil alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers. Wer dies nicht möchte, kann die Erbschaft binnen einer Frist von 6 Wochen ab Bekanntwerden der Erbschaft ausschlagen. Hierbei verzichtet der Erbe in vollem Umfang auf seine Erbschaft. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn es droht, dass der Nachlass überschuldet ist. Man würde dann im Erbfall mehr Schulden als Vermögen erben. Wer hier für die Schulden des Verstorbenen nicht einstehen möchte, kann das Erbe ausschlagen. […klicken zum Weiterlesen…]

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